Pressemitteilungen der S.P.U. SOLUTIONS GmbH


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12.04.2021

Stellungnahme zur Meldung des nicht öffentlich anerkannten „Ermittlungsausschusses Hamburg“ (abzurufen unter https://eahh.noblogs.org/) sowie den Artikeln "Blaue Linie auf der Uniform" sowie "Sicherheitsdienst mit rechtsradikalem Symbol?"

Unser Unternehmen baut auf fünf Grundsätzen auf, die wie folgt lauten: 

1. Neutralität 

Wir stehen als Unternehmen allen Parteien, politischen Strukturen sowie Personen neutral gegenüber. Wir sind grundsätzlich unparteiisch und unvoreingenommen, wobei sich alle für oder mit uns tätigen Personen bzw. Auftraggeber ebenfalls der Neutralität verschrieben haben müssen. 

2. Chancengleichheit und Vielfalt 

Unser Unternehmen steht für Diversität und Vielfalt in Bezug auf das Arbeits- und Auftragsumfeld. Wir schließen keine Personengruppen oder Menschen aufgrund Ihres Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion/Weltanschauung und/oder einer sexuellen Identität aus. Unser Unternehmenskonzept umfasst ein Diversity Management, welches die Vielfalt und Leistungsmerkmale eines jeden Mitarbeiters und Partners bestmöglich einsetzt, um so das Arbeitsumfeld und den Workflow nachhaltig zu verbessern bzw. zu optimieren. Somit bieten wir allen Menschen die gleichen Chancen und fördern somit ein positives Betriebsklima ohne Hass und Anfeindungen. Dies umfasst auch, dass wir Menschen weder rassistisch noch diskriminierend gegenübertreten. 

3. Achtung von Menschen- und Grundrechten 

„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ (Artikel 1 – GG) Bei der Erfüllung unserer Aufträge werden wir zunehmend auch mit Gewalt konfrontiert. Hierbei beachten wir stets die Verhältnismäßigkeit der Mittel und ziehen dabei je nach Möglichkeit eine Deeskalationsstrategie als initiale Maßnahme vor. Wir arbeiten stehts nach dem Grundsatz der Hilfsbereitschaft und Neutralität gegenüber allen Beteiligten und setzen Einsatz- und Führungsmittel nur als Ultima-ratio bei Notwehr oder Nothilfe-Situationen ein. 

4. Compliance mit Rechtsvorschriften 

Wir garantieren bei unseren Aufträgen und unserem eingesetzten Personal die Einhaltung aller gültigen Rechtsvorschriften und gängigen Richtlinien. Dabei stehen wir hinter dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit und gehen verantwortungsvoll mit unseren erteilten Befugnissen und Erlaubnissen um. Folglich achten wir bei jedem Mitarbeitenden und Partner auf die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit bezüglich der einzuhaltenden Vorschriften und setzen ausschließlich zertifiziertes und qualifiziertes Personal ein. 

5. Qualitätssicherung 

Unsere Leistungen werden nach dem Qualitätsmanagement-Prinzip stets überprüft und ggf. überarbeitet. Somit können wir einen hohen Qualitätsstandard aufrechterhalten, der stets nach PDCA-Zyklus modern und zeitgemäß angepasst wird. Durch hierarchieübergreifende Zusammenarbeit aller Ebenen können wir bereits frühzeitig intervenieren, um Fehler oder Schäden von unseren Kunden oder Mitarbeitenden abzuwenden. Durch eine offene Fehlerpolitik können wir den Optimierungsprozess transparent für alle Beteiligten darlegen. Für die Erfüllung unseres Mottos „Sicherheit durch Qualität“ stehen all unsere Mitarbeitenden und Partner ein. 

Die S.P.U. SOLUTIONS GmbH als norddeutsches Sicherheitsunternehmen steht für „Sicherheit durch Qualität“. Um diesem gerecht zu werden, halten wir an 5 Grundwerten fest, die wir als Unternehmen von unseren Mitarbeitern, Subunternehmern und Partnern gleichermaßen erwarten und deren Einhaltung auch regelmäßig überprüfen. Wir arbeiten grundsätzlich nicht mit Unternehmen oder Partnern zusammen, die sich mit diesen Grundprinzipien nicht identifizieren können.   

Für unser Unternehmen steht an erster Stelle, dass alle für S.P.U. SOLUTIONS GmbH tätigen Mitarbeiter und Partner nur Aufträge und Maßnahmen durchführen, die mit den ethischen Grundsätzen und Werten der Firmenphilosophie übereinstimmen. Hierbei sind alle Führungs- und Leitungskräfte dazu angehalten, mit einem positiven Beispiel voranzugehen und die Mitarbeiter zu einem vorbildlichen Handeln bezüglich der Grundwerte durch modernes Management anzuleiten. 

Zu dem Thema "blueline" oder "thinblueline": 

Wir nutzen diese "blueline" bzw. "privateblueline" oder auch „thinblueline“ in Ihrer Ursprungsform und verurteilen jegliche Verwendung dieses Symbols durch rechtsradikale Gruppierungen oder politische Organisationen. Wir stehen hinter dem Staatssystem der Judikative, Exekutive und Legislative. Mit dem verwendeten Patch (Silhouette von dreitürmigem Hamburger Gebäude mit blauer und roter Linie) erklären wir uns solidarisch mit der Polizei (blueline) sowie Feuerwehren/Rettungsdiensten (redline), die jeden Tag mit Anfeindungen aufgrund ihrer Berufsausübung konfrontiert sind - 
erstmals wurde dieses Symbol 1952 in Los Angeles als positives Symbol zur Vertrauensschaffung zwischen Bevölkerung und Polizei verwendet - viele unserer Mitarbeiter kommen übrigens aus der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr wie Rettungsdienst und Feuerwehr und haben daher Berührungspunkte  - wir sehen die Verwendung der "thinblueline" durch Extremisten und rechtsorientierte Gruppen (so z.B. auch der umstrittenen, erst kürzlich initiierten "Blue Lives Matter" Bewegung) als Missbrauch der eigentlichen schon seit Jahrzehnten verwendeten Symbolik und distanzieren uns von jeglicher rechts- oder linksradikaler Nutzung der "thinblueline" für eigene politische Zwecke. Eine rechte Gesinnung wird von uns weder akzeptiert noch toleriert und steht in konträrem Gegensatz zu unserer Firmenphilosophie und unseren Grundsätzen. Einem bereits seit Jahrzehnten verwendetem international anerkannten Symbol einen rein rechtsradikalen Hintergrund zuzuweisen, weil einzelne Gruppierungen versuchen, dieses für Ihre Zwecke zu missbrauchen, halten wir jedoch für eine falsche Interpretation, da ein rein kausaler Zusammenhang zwischen einer Rechtsradikalität und der „blueline“ nicht gegeben ist. Nichtsdestotrotz wird auch in unserem Unternehmen streng geprüft, ob die „blueline“ ein neues Symbol der rechten Szene darstellen könnte. Sollte sich die Beweislage hierzu verdichten bzw. erhärten, werden wir umgehend Maßnahmen ergreifen, dieses von allen Dienstkleidungen zu entfernen. Zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir nach verfassungsrechtlicher Prüfung in der Verwendung keine Problematik, da der eigentliche Gedanke der Unterstützung von Polizei- und Feuerwehr- bzw. Rettungsdienstkräften damit eindeutig als einzige Symbolik verstanden wird. 

Weiterhin wird vorgeworfen, dass wir Schläge auf den Kopf trainieren würden. Dies ist rechtlich weder zulässig noch wurd dies durch unsere Ausbilderteams gelehrt. Es wird grundsätzlich nur der X-Strike gelehrt, der auf bemuskelte Extremitäten abzielt und nur bei Angriff mit einem waffenähnlichen Gegenstand verwendet werden darf. Unsere Ausbildungseinheiten werden nach strengen Kriterien unter Konsultation von gesetzlichen Grundlagen überprüft und freigegeben. Zu keinem Zeitpunkt werden illegale Techniken gelehrt oder angewandt.

Wir bedauern die kontroverse Diskussion und arbeiten eng mit Behörden und den Auftraggebern zusammen, um möglichst alle Aspekte aufzuarbeiten. Wir stehen für ein professionelles und gemeinsames Miteinander und verurteilen jegliche Form von Hass, Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Hetze.

Eure S.P.U. SOLUTIONS GmbH



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